Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2024
Sonstiges
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2024
Sonstiges
08.08.2024
Sonstiges
30.01.2020
Eröffnungen
07.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.12.2016
25.02.2016
Neueintragungen